3. Update vom 16.05.: "Corona-Verordnung"

Liebe Karatekas, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

 

die Bundesregierung und die Länderregierungen haben am 06. Mai 2020 ein gestuftes Verfahren zur Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes abgestimmt. Dieser Rahmen wird nun in die bundesländerbezogenen Corona-Verordnungen umgesetzt. Die Verordnung (Corona-Verordnung) des Landes Baden-Württemberg liegt momentan noch nicht vor.

 

In einer ersten Stufen werden ab 11. Mai Sportarten zugelassen, die unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt ausgeübt werden können. Allerdings ist derzeit noch nicht bekannt, welche Freiluft-Sportstätten (laut § 4 Corona VO) wieder geöffnet werden dürfen. 

 

 

Der Sportbetrieb in den öffentlichen Sportstätten der Stadt Schwäbisch Gmünd wird erst nach Vorlage und der Genehmigung eines Konzepts zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes erlaubt. Eine Öffnung der Sporthallen ist erst für Anfang Juni in Aussicht gestellt.   

 

Unser Dojo muss daher zwar leider vorerst noch geschlossen bleiben, allerdings sieht es aktuell so aus, dass wir nach den Pfingstferien (01.06. - 14.06.) den Trainingsbetrieb in unserem Dojo - unter Beachtung entsprechender Hygiene-Auflagen - allmählich wieder aufnehmen können!!!

 

So bitten wir noch um ein wenig Geduld!

 

Über Neuerungen werden wir euch auf unserer Homepage in gewohnter Weise regelmäßig informieren!

 

Bis zur Aufnahme des Trainingsbetriebs in unserem Dojo bieten wir auch weiterhin "Online-Training" an:

 

Wer Interesse an einem "Karate-Live-Training" hat, bei dem man online von zuhause aus mitmachen kann, nimmt bitte Kontakt mit unserem Dojo-Leiter, Michael Niersberger, auf.

 

Das Online-Training findet immer freitags, ab 19:00 Uhr statt und dauert ca. 45 Minuten. Das Online-Training benötigt nicht viel Platz und richtet sich an alle Leistungsstufen!

 

Bleibt alle gesund!

 

OSS!!!